Allgemeine Geschäfts Bedingungen.

1.) Die Maklertätigkeit umfasst alle Dienstleistungen, die handelsüblicherweise jeweils zur Aufgabe eines Immobilien- oder Finanzmaklers oder Wohn- und Gewerberaummaklers gehören. Der Makler verpflichtet sich, den Ihm erteilten Auftrag mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und mit entsprechender Fachkunde auszuführen und die Angaben des Auftraggebers – soweit mit der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich zu behandeln. 

Er verpflichtet sich ins besondere, alle Ihm bekannten, für die Entschließung des Auftraggebers erheblichen Umstände diesem wahrheitsgemäß mitzuteilen, auch wenn diese Ihm selbst erst im Verlaufe seiner Tätigkeit bekannt werden. Er ist jedoch nicht verpflichtet, von sich aus Erkundigungen über die Lebens- und Vermögensverhältnisse des zugeführten Interessenten einzuziehen. Verletzt der Makler diese Verpflichtungen nachweisbar in erheblichen Punkten, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag nach folgloser Abmahnung fristlos zu kündigen. 

2.) Beim gewöhnlichen Maklerauftrag ist der Makler berechtigt, den Nachweis für einen Vertragsabschluß zu erbringen oder einen solchen zu vermitteln. Ein solcher Auftrag bedarf keiner Form; er kommt auch dadurch zustande, dass jemand die Tätigkeit des Maklers in Anspruch nimmt, sich gefallen lässt oder sonst ausnutzt. Eine Verpflichtung zum Tätigwerden besteht für den Makler nur bei Erteilung eines Alleinauftrages. Er muss als solcher deutlich gekennzeichnet sein und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Makler. 

Der Makler muss einen Alleinauftrag mit besonderer Sorgfalt und in handelsüblicher Weise intensiv und sachdienlich bearbeiten. 

3.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler alle zur Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seine Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Verletzt er diese Verpflichtungen in erheblichen Punkten, kann der Makler nach erfolgloser Abmahnung fristlos vom Auftrag zurücktreten. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, Angebote und Mitteilungen des Maklers in jeden Fall vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Bei Weitergabe verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Reuegeldes in Höhe der Gesamtprovision (z. B. Verkäufer- und Käufergebühr). Das gleiche gilt auch, wenn der Auftraggeber die Dienste des Maklers nur zur Erforschung der Marktlage oder sonstiger trauloser Weise ausnutzt. 

4.) Falls dem Auftraggeber die durch den Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bekannt ist, muss er dies dem Makler unverzüglich erklären und auf Verlangen nachweisen. Im anderen Fall kann er sich auf solche Kenntnis nicht mehr berufen. Der Auftraggeber hat sich vor Abschluss eines Vertrages bei dem von ihm beauftragten Makler zu vergewissern, ob dieser zum Zustandekommen des beabsichtigten Geschäftes durch Nachweis oder Vermittlung beigetragen hat. Unterlässt er diesem so kann er sich nicht darauf berufen, von der Tätigkeit des Maklers keine Kenntnis gehabt zu haben. 

Bei direkten Verhandlungen ist auf den Makler Bezug zu nehmen. Ein beabsichtigter Vertragsabschluss ist dem Makler so frühzeitig mitzuteilen, dass er daran teilnehmen kann. In jedem Fall hat der Makler Anspruch aus ausreichender Auskunft. Insbesondere über den Namen und Anschrift des Vertragspartners. Handelt es sich bei diesem um einen vom Makler beigebrachten Interessenten, so hat der Makler Anspruch auf Abschrift der Verträge und auf wahrheitsgemäße Auskunft über alle Nebenabreden. 

5.) Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden, es sei denn, dass dies vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen, oder mit dem Sinn des erteilten Auftrages nicht vereinbar ist. Dem Makler ist es gestattet, den Auftrag in Zusammenarbeit mit anderen Maklern ohne Mehrbelastung für den Auftraggeber durchzuführen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies ausdrücklich ausgeschlossen. 

6.) Der Makler hat Anspruch auf Provision, wenn und sobald Infolge eines Nachweise oder seiner Vermittlung ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, auch wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf des Maklervertrages erfolgt. Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich. 

Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. 

7.) Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg ohne Vertragsabschluss herbeigeführt wird, insbesondere auch, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung oder durch Enteignung erfolgt. 

Weicht der zustanden gekommene Vertrag in rechtlicher oder tatsächlicher Weise von dem zunächst beabsichtigten ab (z. B. Miete statt Kauf usw.) so verpflichtet sich der Auftraggeber, auch hierfür die entsprechende Provision zu zahlen. Insoweit gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart und die Einrede mangelnden ursächlichen Zusammenhanges als ausdrücklich ausgeschlossen. 

8.) Die Nichterfüllung des Vertrages, Geltendmachung einer vereinbarten Rücktrittsmöglichkeit, eine Aufhebung des Vertrages oder eine nach Vertragsabschluss erfolgende Minderung des Preises berühren den Provisionsanspruch nicht. 

Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so bleibt der Provisionsanspruch gegenüber dem Vertragsteil bestehen, der den Anfochtungsgrund gesetzt hat. Dieser Teil haftet zugleich in der Form des Schadenersatzes für den vom Makler dem anderen Vertragspartner zurückzuzahlenden Provisionsanteil. 

9.) Bei Erteilung eines Alleinauftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, – jeden – auch eigene – Interessenten an den alleinbeauftragten Makler zu verweisen. Schließt der Auftraggeber trotzdem selbst oder durch Vermittlung eines Dritten einen Vertrag ohne Hinzuziehung des alleinbeauftragten Maklers ab, dann verpflichtet er sich zur Zahlung eines Reuegeldes in Höhe der Gesamtprovision (.z B. Verkäufer- und Käuferprovision). 

Dies gilt auch für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber während der Dauer des Alleinauftrages auftretende Interessenten nicht an den Makler verweist oder mit dem Interessenten verhandelt bzw. verhandeln lässt, das Geschäft jedoch erst nach Ablauf des Alleinauftrages abschließt. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen für den Auftraggeber in jedem Falle, also auch dann, wenn er die in Ziffer 4 aufgeführten Bedingungen erfüllt. 

10.) Ist der Alleinauftrag nicht für einen fest begrenzten Zeitraum erteilt, so kann er nach Ablauf von 11 Monaten von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Alleinaufträgen ist es dem Makler gestattet, auf seine Kosten ein Markenschild am Objekt anzubringen, soweit dem nicht berechtige Interessen des Auftraggebers entgegen stehen. 

11.) Tritt der Auftraggeber während der Vertragszeit eines Alleinauftrages von diesem vorzeitig zurück oder tritt der Makler wegen in wesentlichen Punkten unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers zurück (Ziffer 3 Abs. 1), so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Reuegelde in Höhe der Hälfte der Provision die er im Erfolgsfall zu zahlen hätte. Hatte der Makler bereits einen zu den genannten Bedingungen abschlussbereiten und zumutbaren Interessenten nachgewiesen, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Reuegelde in Höhe der Gesamtprovision (z.B. Verkäufer- und Käufergebühr). Das Gleiche gilt auch, wenn: 

a) der Auftraggeber die von ihm zunächst genannten Bedingungen wesentlich verändert oder erschwert. 

b) mit einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten nicht verhandelt oder sonst wie die Durchführung des erteilten Alleinauftrages vereitelt bzw. unmöglich macht. 

Und der Makler aus einem dieser Gründe nach erfolgloser Abmahnung schriftlich von seinem Auftrag zurück tritt. Kommt das Geschäft nachträglich doch noch zustande, so wird das Reuegeld auf die alsdann anfallende Provision angerechnet. 

Tritt der Auftraggeber von seinem Alleinvermietungsauftrag während der Vertragszeit (Ziffer 10 & 11) von seinem Auftrag zurück, so verpflichtet er sich zur Zahlung eines Reuegelde in Höhe der Hälfte der Provision, die der Makler von den Mietern zu erwarten hätte, auch dann, wenn der Alleinvermietungsauftrag ursprünglich „als für den Vermieter kostenlos“ erteilt wurde. 

12.) Es gilt ferner als vereinbart, dass der Auftraggeber die Gesamtprovision (z.B. Verkäufer- & Käufergebühr) bezahlt, wenn 

a) von einem vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsrecht, Vermietrecht oder einer Option Gebrauch gemacht wird, 

b) der Auftraggeber das Objekt statt im Wege freier Vertragsvereinbarung durch Zwangsversteigerung oder mittels Enteignung erwirbt oder abgibt. 

13.) Kommt zwischen den vom Makler zusammengeführten Interessenten binnen einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des Maklervertrages ein weiteres Geschäft zustande, das als berufseinschlägiges, wirtschaftliches Folgegeschäft anzusehen ist, so verpflichtet sich der Auftraggeber auch hierfür – unabhängig von der gewählten Rechtsform des Geschäftes – die übliche Maklerprovision zu zahlen. Demgegenüber verpflichtet sich der Makler, auf die Anforderung hin erneut vermittelnd tätig zu werden. 

14.) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart gelten bei erfolgreicher Vermietung/ erfolgreichem Verkauf folgende Provisionssätze: 

Gewerbevermietung: 

Vermieter: zwei Monatsmieten kalt, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 

Mieter: zwei Monatsmieten kalt, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 

Wohnungsvermietung: 

Vermieter: zwei Monatsmieten kalt, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 

Mieter: eine Monatsmiete kalt, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 

Verkauf von Immobilien aller Art: 

Verkäufer: bis 30.000,- € Kaufpreis 5% des Kaufpreises, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer; ab 30.000,- € Kaufspreis 3% des Kaufpreises, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 

Käufer: bis 30.000,- € Kaufpreis 5% des Kaufpreises, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer; ab 30.000,- € Kaufspreis 3% des Kaufpreises, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 

15.) Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO 

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: 

Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. 

Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. 

In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten 

außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link: 

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. 

Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. 

Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. 

Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. 

Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. 

Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. 

Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. 

Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen. 

Widerspruchsrecht: 

Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum GmbH gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet. 

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de. 

Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de. 

16.) Anderweitige Abmachungen sollen nur Gültigkeit haben, wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden. 

17.) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers: 

ISG – Immobilienservice Großer
Inh.: Regina Großer
Neustadt 25
09648 Mittweida
Telefon: 0 37 27 – 61 17 39
Telefax: 0 37 27 – 64 09 04
Funk: 01 72 – 9 61 82 59
www.isg-mw.de 

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